Gesetze / GAP-Direktzahlungen-Verordnung

GAPDZV

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3) Für Niederwald mit Kurzumtrieb zulässige Arten

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 20.12.2022

Bund

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 154)

GattungArt
Botanische BezeichnungDeutsche BezeichnungBotanische BezeichnungDeutsche Bezeichnung
SalixWeidenalle Arten
PopulusPappelnalle Arten
Robinia1Robinienalle Arten
BetulaBirkenalle Arten
AlnusErlenalle Arten
FraxinusEschenF. excelsiorGemeine Esche
QuercusEichenQ. roburStieleiche
Q. petraeaTraubeneiche
Q. rubra[1]Roteiche

1 Bei einer Neuanlage von Niederwald mit Kurzumtrieb ab dem 1. Januar 2022 sind die Arten der Gattung Robinia sowie die Art Quercus rubra nicht mehr zulässig. Niederwaldflächen mit Kurzumtrieb, die vor dem 1. Januar 2022 angelegt worden sind, bleiben davon unberührt.

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