Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst
GADVDV§ 29 Multiple-Choice-Aufgaben
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GADVDV/29#abs-1 (1) Multiple-Choice-Aufgaben können gestellt werden als
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GADVDV/29#abs-2 (2) Bei der Festlegung von Prüfungsfragen und ihren Antworten ist zu bestimmen, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GADVDV/29#abs-3 (3) Eine Einfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn nur die zutreffende Antwort markiert worden ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GADVDV/29#abs-4 (4) Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist richtig beantwortet, wenn nur alle zutreffenden Antworten markiert worden sind. Eine Mehrfach-Auswahlaufgabe ist halbrichtig beantwortet, wenn entweder nur eine zutreffende Antwort nicht markiert oder nur eine unzutreffende Antwort markiert und die Aufgabe im Übrigen richtig beantwortet worden ist. In allen anderen Fällen ist die Aufgabe falsch beantwortet.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/GADVDV/29#abs-5 (5) Bei einer Prüfung, die ausschließlich aus Multiple-Choice-Aufgaben besteht, werden die Note „ausreichend“ und 5 Rangpunkte vergeben, wenn die Mindestpunktzahl erreicht worden ist. Die Mindestpunktzahl entspricht:
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/GADVDV/29#abs-6 (6) Überschreitet die erreichte Punktzahl die Mindestpunktzahl, werden die Rangpunkte wie folgt vergeben:
| Überschreiten der Mindestpunktzahl um … Prozent der Differenz zwischen erreichbarer Punktzahl und Mindestpunktzahl | Rangpunkte | |
|---|---|---|
| 1 | 2 | |
| 1 | 87,50 | 15 |
| 2 | 75,00 | 14 |
| 3 | 66,67 | 13 |
| 4 | 58,33 | 12 |
| 5 | 50,00 | 11 |
| 6 | 41,67 | 10 |
| 7 | 33,33 | 9 |
| 8 | 25,00 | 8 |
| 9 | 16,67 | 7 |
| 10 | 8,33 | 6 |
| 11 | 0 | 5 |
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/GADVDV/29#abs-7 (7) Unterschreitet die erreichte Punktzahl die Mindestpunktzahl, werden die Rangpunkte wie folgt vergeben:
| Unterschreiten der Mindestpunktzahl um bis zu … Prozent | Rangpunkte | |
|---|---|---|
| 1 | 2 | |
| 1 | 16,67 | 4 |
| 2 | 33,33 | 3 |
| 3 | 50,00 | 2 |
| 4 | 75,00 | 1 |
| 5 | 100,00 | 0 |
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/GADVDV/29#abs-8 (8) Multiple-Choice-Aufgaben können elektronisch gestellt, beantwortet und ausgewertet werden. Die Integrität der Daten und die automatisierte Protokollierung der Prüfung sind zu gewährleisten.