Gesetze / GüKGrKabotageV · BGBl I 2012, 42
Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr
28 Normen · ausgefertigt 28.12.2011 · 14 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 19.08.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- 1. Abschnitt · Güterkraftverkehr mit Gemeinschaftslizenzen
- § 1 Erteilung und Entziehung der Gemeinschaftslizenz
- § 2 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
- § 3 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (Bundesamt)
- 2. Abschnitt · Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit CEMT-Genehmigungen und CEMT-Umzugsgenehmigungen
- § 4 Geltungsbereich, Erteilung und Entziehung der CEMT-Genehmigung
- § 5 Fahrtenberichtheft
- § 6 Urkundenänderung
- § 7 CEMT-Umzugsgenehmigung
- § 7a Verwendung der CEMT-Genehmigung
- 3. Abschnitt · Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit bilateralen Genehmigungen
- § 8 Geltung der bilateralen Genehmigung auf dem inländischen Streckenteil
- 4. Abschnitt · Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr mit Drittstaatengenehmigungen
- § 9 Geltungsbereich der Drittstaatengenehmigung
- § 10 Erteilung der Drittstaatengenehmigung
- § 11 Unternehmer- und fahrzeugbezogene Drittstaatengenehmigung
- § 12 Ausnahmen
- 5. Abschnitt · Grenzüberschreitender gewerblicher kombinierter Verkehr
- § 13 Definition
- § 14 Nächstgelegener geeigneter Bahnhof
- § 15 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens innerhalb eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 16 An- und Abfuhren durch Unternehmer mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 17 Nachweis über die Durchführung von grenzüberschreitendem gewerblichem kombiniertem Verkehr
- 5a. Abschnitt · Kabotage
- § 17a Befugnis zur Kabotage
- 6. Abschnitt · Gemeinsame Vorschriften
- § 18 Bedingungen für den Fahrzeugeinsatz
- § 19 Ausschluss von Unternehmern mit Sitz ihres Unternehmens außerhalb der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom Güterkraftverkehr
- 7. Abschnitt · Verfahren zur Erteilung einer Fahrerbescheinigung
- § 20 Antrag auf Ausstellung einer Fahrerbescheinigung
- § 21 Geltungsdauer und Unternehmensbindung der Fahrerbescheinigung
- § 22 Rückgabe der Fahrerbescheinigung
- § 23 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung
- § 24 Überwachung
- 8. Abschnitt · Ordnungswidrigkeiten, In- und Außerkrafttreten
- § 25 Ordnungswidrigkeiten
- § 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
- 19.08.2026 — 1 Norm geändert · § 20 neueste Änderung
- 14.03.2026 — 6 Normen geändert · §§ 1, 4, 7, 8 und 2 weitere
- 01.01.2024 — 1 Norm geändert · § 2
- 09.03.2023 — 1 Norm geändert · § 3
- 17.12.2020 — 1 Norm geändert · § 20
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.