Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin GärtnAusbV § 6 Ausbildungsplan Stand: 10.06.2019 Bund Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.