Gesetze / Fotografenmeisterverordnung

FotografMstrV

§ 6 Situationsaufgabe

Stand: 05.03.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FotografMstrV%202020/6#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einem Kundenauftrag und vervollständigt den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz für die Meisterprüfung im Fotografen-Handwerk.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FotografMstrV%202020/6#abs-2 (2) Als Situationsaufgabe hat der Prüfling jeweils eine Aufnahme als Personendarstellung und als Sachdarstellung für einen fiktiven Kundenauftrag zu erstellen. Er hat die Bilddateien zu bearbeiten, zu gestalten und die Ergebnisse am Bildschirm zu präsentieren. Die konkrete Aufgabenstellung wird vom Meisterprüfungsausschuss festgelegt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FotografMstrV%202020/6#abs-3 (3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling drei Stunden zur Verfügung.

§ 5 § 7