Gesetze / Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin ForstWiAusbStV 2002 § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.