Gesetze / Landesrecht Bayern / TV Wiederaufnahme Berlin
ForstEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
– Bundesvorstand –,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: