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Forst

§ 11 Ausbildungsentgelt TVA-L Forst

Stand: 25.08.2026

Bayern

Abweichend von § 2 Nr. 3 TVA-L-Forst beträgt das monatliche Ausbildungsentgelt für Auszubildende nach § 8 Absatz 1 TVA-L BBiG ab dem 1. Januar 2013

im ersten Ausbildungsjahr

711,69 EUR,

im zweiten Ausbildungsjahr

762,70 EUR,

im dritten Ausbildungsjahr

809,48 EUR.

Allgemeine Erhöhungen der Ausbildungsentgelte für das Jahr 2013 werden im Land Berlin mit einer zeitlichen Verschiebung von 3 Monaten wirksam. Sofern durch die zeitliche Verschiebung eine für das Jahr 2013 vereinbarte allgemeine Entgeltanpassung beim Land Berlin später wirksam würde als eine für das Jahr 2014 vereinbarte, werden beide Entgeltanpassungen zu dem selben Zeitpunkt wirksam, der für das Wirksamwerden der Entgeltanpassung aus dem Jahr 2014 beim Land Berlin gilt. Der jeweils nach § 6 festgesetzte Bemessungssatz gilt. Regelungen zu Einmalzahlungen gelten nach den Maßgaben der vorstehenden Sätze.

emessen sich sonstige Leistungen nach dem Ausbildungsentgelt gemäß § 8 Absatz 1 TVA-L BBiG, ist jeweils das Ausbildungsentgelt nach den Sätzen 1 bis 4 zugrunde zu legen.

§ 10 § 12