Gesetze / Landesrecht Bayern / Forstzulassungsgesetz
FoZulGArt 1 Gesetzeszweck
Stand: 25.08.2026
Dieses Gesetz regelt die Zulassung zu den Vorbereitungsdiensten für den Einstieg in der dritten und vierten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Forstdienst.