Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Forstrechte
FoRGArt 51
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus erläßt im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration sowie der Justiz die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften.