Gesetze / Flurbereinigungsgesetz
FlurbG§ 103i
Stand: 10.06.2019
Die Durchführung eines freiwilligen Landtausches schließt die spätere Durchführung eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens oder eines Flurbereinigungsverfahrens nicht aus.
Gesetze / Flurbereinigungsgesetz
FlurbGStand: 10.06.2019
Die Durchführung eines freiwilligen Landtausches schließt die spätere Durchführung eines beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens oder eines Flurbereinigungsverfahrens nicht aus.