Gesetze / Verordnung über Flugfunkzeugnisse
FlugfunkV§ 5 Anmeldung zur Prüfung
Stand: 10.06.2019
Die Anmeldung zu einer Prüfung für den Erwerb eines Flugfunkzeugnisses muss schriftlich unter Angabe der beantragten Zeugnisart spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bei der Prüfungsbehörde erfolgen.