Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nordholz
FluLärmNordholzV§ 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FluL%C3%A4rmNordholzV/3#abs-1 (1) Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil im Lärmschutzbereich, so gilt sie als ganz im Lärmschutzbereich gelegen. Liegt eine bauliche Anlage zu einem Teil in der Schutzzone 1, so gilt sie als ganz in dieser Schutzzone gelegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FluL%C3%A4rmNordholzV/3#abs-2 (2) Auf die Errichtung einer baulichen Anlage ist Absatz 1 entsprechend anzuwenden.