Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Luft/Boden-Schießplatz Nordhorn
FluLärmNordhV§ 1
Stand: 10.06.2019
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Luft/Boden-Schießplatzes Nordhorn wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.