Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Lechfeld
FluLärmLechfV§ 1
Stand: 10.06.2019
Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Lechfeld wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.