Gesetze / Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Hohn
FluLärmHohnV§ 2
Stand: 10.06.2019
Der Lärmschutzbereich mit seinen zwei Schutzzonen wird nach Anlage 1 bestimmt durch die interpolierten Verbindungslinien zwischen den Kurvenpunkten, soweit diese Linien außerhalb des Flugplatzgeländes verlaufen.