Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen
FlBeihV§ 9 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.