Gesetze / Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)

FinVermStVtr

Art 4 Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)

Stand: 10.06.2019

Bund

Bund und Länder sind sich einig, dass den Ländern gegenüber dem Bund aus dem Komplex SinA keine unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierungsverpflichtungen obliegen.

Art 3 Art 5