Gesetze / Staatsvertrag über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und dem Land Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)
FinVermStVtrArt 4 Finanzierung der ehemaligen Staatlichen Versicherung der DDR in Abwicklung (SinA)
Stand: 10.06.2019
Bund und Länder sind sich einig, dass den Ländern gegenüber dem Bund aus dem Komplex SinA keine unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierungsverpflichtungen obliegen.