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FinO-WDR –§ 4 Haushaltsjahr und Geltungsdauer des Haushaltsplans
Stand: 26.08.2026
Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen. Der Haushaltsplan kann auch für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, aufgestellt werden.