Gesetze / Finanzänderungsgesetz 1967
FinÄndG 1967Art 20
Stand: 10.06.2019
Soweit in anderen Vorschriften auf Bestimmungen verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Bestimmungen und Bezeichnungen dieses Gesetzes.