Gesetze / Filmtheaterdigitalisierungsverordnung

FilmDigitV

§ 2 Gegenstand der Förderung

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FilmDigitV/2#abs-1 (1) Gegenstand der Förderung ist die erstmalige Ausrüstung eines Filmtheaters mit einer digitalen Projektionstechnik, die die Nachhaltigkeit der Investition gewährleistet. Die Investition gilt als nachhaltig, wenn die digitale Projektionstechnik objektiv geeignet erscheint, die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebs des Filmtheaters sicherzustellen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FilmDigitV/2#abs-2 (2) Förderfähig ist pro Leinwand ausschließlich die erstmalige technische Umrüstung auf eine 2D-Digitaltechnik. Diese umfasst den erstmaligen Erwerb eines entsprechenden Servers und Projektors sowie die Installation.

§ 1 § 3