Gesetze / Ferkelbetäubungssachkundeverordnung
FerkBetSachkV§ 3 Tierarzneimittel zur Betäubung
Stand: 18.01.2020
Das zum Erreichen der Betäubung durch Isofluran angewendete Tierarzneimittel muss nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die Allgemeinanästhesie (Narkose) während der Kastration von unter acht Tage alten Ferkeln zugelassen sein.