Gesetze / Ferkelbetäubungssachkundeverordnung

FerkBetSachkV

§ 3 Tierarzneimittel zur Betäubung

Stand: 18.01.2020

Bund

Das zum Erreichen der Betäubung durch Isofluran angewendete Tierarzneimittel muss nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die Allgemeinanästhesie (Narkose) während der Kastration von unter acht Tage alten Ferkeln zugelassen sein.

§ 2 § 4