Gesetze / Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
FamGKG§ 62 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 62 FamGKG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.