Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachakademieordnung
FakOAnlage 5 (zu § 13) Stundentafel für die Fachakademie für Heilpädagogik
Stand: 25.08.2026
Fächer
Wochenstunden
1. und 2. Studienjahr
Pflichtfächer
Heilpädagogik
8
Psychologie
6
Medizin
3
Soziologie
2
Rechtskunde
2
Heilpädagogische Fachpraxis I
10
Heilpädagogische Fachpraxis II
10
Allgemeine Übungen I
5
Allgemeine Übungen II
5
Spezielle Übungen I
5
Spezielle Übungen II
5
Gesamtsumme
61
Zusatzfächer für den Erwerb der Fachhochschulreife
Deutsch
3
Englisch
3
Mathematik
6
Politik und Gesellschaft
2
[Amtl. Anm.:] Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten.
[Amtl. Anm.:] Aus der von der Schule festgelegten Liste der speziellen Übungen wählen die Studierenden in jedem Studienjahr mindestens zwei Methoden im Umfang von insgesamt fünf Wochenstunden aus.
[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
[Amtl. Anm.:] Bei einer Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist in diesem Fach die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen, sofern eine nicht auf bestimmte Studiengänge beschränkte Fachhochschulreife erworben werden soll.