Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachakademieordnung

FakO

Anlage 5 (zu § 13) Stundentafel für die Fachakademie für Heilpädagogik

Stand: 25.08.2026

Bayern

Fächer

Wochenstunden

1. und 2. Studienjahr

Pflichtfächer

Heilpädagogik

8

Psychologie

6

Medizin

3

Soziologie

2

Rechtskunde

2

Heilpädagogische Fachpraxis I

10

Heilpädagogische Fachpraxis II

10

Allgemeine Übungen I

5

Allgemeine Übungen II

5

Spezielle Übungen I

5

Spezielle Übungen II

5

Gesamtsumme

61

Zusatzfächer für den Erwerb der Fachhochschulreife

Deutsch

3

Englisch

3

Mathematik

6

Politik und Gesellschaft

2

[Amtl. Anm.:] Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten.

[Amtl. Anm.:] Aus der von der Schule festgelegten Liste der speziellen Übungen wählen die Studierenden in jedem Studienjahr mindestens zwei Methoden im Umfang von insgesamt fünf Wochenstunden aus.

[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.

[Amtl. Anm.:] Bei einer Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist in diesem Fach die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.

[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen, sofern eine nicht auf bestimmte Studiengänge beschränkte Fachhochschulreife erworben werden soll.

§ 103