Gesetze / Fahrpersonalgesetz

FPersG

§ 7 Sicherheitsleistung

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Wird eine angeordnete Sicherheitsleistung nicht sofort erbracht, so kann die zuständige Behörde die Weiterfahrt bis zur vollständigen Erbringung untersagen.

§ 6 § 8