Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachbauleiter/Geprüfte Fachbauleiterin im Tischlerhandwerk FachbauTischlPrV § 10 Inkrafttreten Stand: 25.12.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.