Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung nichttechnischer Verwaltungsdienst
FachV-nVD§ 36 Berufsbezeichnung
Stand: 25.08.2026
Die bestandene Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt“ oder „Verwaltungswirtin“ zu führen. Hierüber wird eine gesonderte Urkunde von der Bayerischen Verwaltungsschule erteilt.