Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt technische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
FachV-StMUV§ 3
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.