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Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt technische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.