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FachV-StF

§ 50 Konzepte zur modularen Qualifizierung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Das Staatsministerium und die sonstigen obersten Dienstbehörden erstellen Konzepte zur näheren Ausgestaltung der modularen Qualifizierung. Soweit eine sonstige oberste Dienstbehörde keine eigenen Konzepte erstellt, findet das jeweils geltende Konzept des Staatsministeriums Anwendung.

§ 49 § 51