Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung Justiz
FachV-J§ 55 Art und Dauer des Vorbereitungsdienstes
Stand: 25.08.2026
Der 18-monatige Vorbereitungsdienst umfasst
1. eine mindestens einmonatige Einführung,
2. eine mindestens sechsmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in Teilabschnitte aufgeteilt werden kann, und
3. die praktische Ausbildung.