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FachV-J

§ 55 Art und Dauer des Vorbereitungsdienstes

Stand: 25.08.2026

Bayern

Der 18-monatige Vorbereitungsdienst umfasst

1. eine mindestens einmonatige Einführung,

2. eine mindestens sechsmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in Teilabschnitte aufgeteilt werden kann, und

3. die praktische Ausbildung.

§ 54 § 56