Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung Justiz
FachV-J§ 30 Art und Dauer des Vorbereitungsdienstes
Stand: 25.08.2026
Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfasst
1. eine sechsmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in Teilabschnitte aufgeteilt werden kann, und
2. eine praktische Ausbildung.