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§ 30 FachV-J (Bayern) — Art und Dauer des Vorbereitungsdienstes

Fachverordnung Justiz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der zweijährige Vorbereitungsdienst umfasst

1. eine sechsmonatige fachtheoretische Ausbildung, die in Teilabschnitte aufgeteilt werden kann, und

2. eine praktische Ausbildung.