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FachV-J

§ 13 Durchführung der Prüfungen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die Prüfungen werden von dem beim Staatsministerium eingerichteten Landesjustizprüfungsamt durchgeführt. Die Organisation der Prüfungen obliegt für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Justizvollzugsakademie, für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Hochschule.

§ 12 § 14