Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung Justiz
FachV-J§ 13 Durchführung der Prüfungen
Stand: 25.08.2026
Die Prüfungen werden von dem beim Staatsministerium eingerichteten Landesjustizprüfungsamt durchgeführt. Die Organisation der Prüfungen obliegt für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Justizvollzugsakademie, für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Hochschule.