Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Gesundheitsdienst
FachV-GesD§ 3 Gliederung, Art und Dauer
Stand: 25.08.2026
Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich im Arbeitnehmerverhältnis. Sie dauert mindestens 15 Monate und umfasst einen berufspraktischen Teil (Praktika) und einen fachtheoretischen Teil (Lehrgang).