Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich im Arbeitnehmerverhältnis. Sie dauert mindestens 15 Monate und umfasst einen berufspraktischen Teil (Praktika) und einen fachtheoretischen Teil (Lehrgang).
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Die Ausbildung erfolgt grundsätzlich im Arbeitnehmerverhältnis. Sie dauert mindestens 15 Monate und umfasst einen berufspraktischen Teil (Praktika) und einen fachtheoretischen Teil (Lehrgang).