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FachV-Forst

§ 24 Festsetzung der Platzziffer

Stand: 25.08.2026

Bayern

Bei der Festsetzung der Platzziffer erhält bei gleicher Durchschnittspunktzahl der Prüfling die bessere Platzziffer, der das bessere Ergebnis in der schriftlichen Prüfung erzielt hat. Bei gleichen Ergebnissen in der schriftlichen Prüfung entscheidet die bessere Gesamtpunktzahl in der mündlichen Waldprüfung. Sind auch hier die Ergebnisse gleich, erhalten die Prüflinge die gleiche Platzziffer.

§ 23 § 25