Gesetze / FS-Strecken-Kostenverordnung

FSStrKV

§ 3

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FSStreckenGV/3#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem die Mehrseitige Vereinbarung über Flugsicherungs-Streckengebühren vom 12. Februar 1981 in Kraft tritt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FSStreckenGV/3#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FSStreckenGV/3#abs-3 (3) Der Tag des Inkrafttretens und des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

§ 2