Gesetze / Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung
FSPersAV§ 3 Aufsichtsbehörde
Stand: 10.06.2019
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- BVerwG, 01.11.2024 – 6 B 9/24Zulassung zur zweiten Wiederholung einer FluglotsenberechtigungsprüfungZitiert von 3
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Aufsichtsbehörde ist das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.