Gesetze / Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung
FSDurchführungsV§ 2 Betriebszeiten
Stand: 10.06.2019
Die Betriebszeiten für die Flugverkehrsdienste sind von der Flugsicherungsorganisation festzulegen und in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntzumachen.