§ 7 Sicherheitsleistung
Stand: 10.06.2019
Wird eine angeordnete Sicherheitsleistung nicht sofort erbracht, so kann die zuständige Behörde die Weiterfahrt bis zur vollständigen Erbringung untersagen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 7 FPersG →
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