Gesetze / Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz

FKAustG

§ 22 Selbstauskunft bei Neukonten von Rechtsträgern

Stand: 10.06.2019

Bund

Bei Neukonten von Rechtsträgern kann sich ein meldendes Finanzinstitut zur Feststellung, ob eine beherrschende Person eines passiven NFE eine meldepflichtige Person ist, nur auf eine Selbstauskunft entweder des Kontoinhabers oder dieser beherrschenden Person verlassen.

§ 21 § 23