Gesetze / Fachkraft-Küche-Ausbildungsverordnung
FKüAusbV§ 7 Zeitpunkt
Stand: 01.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FK%C3%BCAusbV/7#abs-1 (1) Die Zwischenprüfung soll im dritten Ausbildungshalbjahr stattfinden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FK%C3%BCAusbV/7#abs-2 (2) Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.