Gesetze / Landesrecht Sachsen / Fachhochschule-Meißen-Gesetz
FHMeißenG§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz gilt für die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen mit Sitz in Meißen, nachstehend Fachhochschule genannt. Sie trägt die Kurzbezeichnung „Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum“.