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§ 1 FHMeißenG (Sachsen) — Geltungsbereich

Fachhochschule-Meißen-Gesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz gilt für die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen mit Sitz in Meißen, nachstehend Fachhochschule genannt. Sie trägt die Kurzbezeichnung „Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum“.