Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG

§ 106 Verteilung der Referenzmittel

Stand: 01.01.2025

Bund

Die für die Verleihförderung zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die berechtigten Verleihunternehmen nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Filme zueinander stehen. § 68 Absatz 2 gilt entsprechend.

§ 105 § 107