Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG 2017

§ 150a Begriffsbestimmungen Nettoumsatz und Nettowerbeumsatz

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/150a#abs-1 (1) Nettoumsatz im Sinne der §§ 151 bis 153 und 156 und 156a ist die Summe der jeweils abgaberelevanten Umsatzerlöse abzüglich etwaiger Erlösschmälerungen und abzüglich der Umsatzsteuer.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/150a#abs-2 (2) Nettowerbeumsatz im Sinne des § 155 ist die Summe der Werbeumsatzerlöse abzüglich etwaiger Erlösschmälerungen und abzüglich der Umsatzsteuer.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/150a#abs-3 (3) Erlösschmälerungen nach den Absätzen 1 und 2 umfassen ausschließlich etwaige Rabatte, Skonti oder Boni.

§ 150 § 151