Gesetze / Fachagrarwirt-Baumpflege-Prüfungsverordnung

FABaumPflPrV

§ 13 Fallstudie

Stand: 01.01.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FABaumPflPrV/13#abs-1 (1) In der Fallstudie hat der Prüfling eine betriebswirtschaftlich relevante unternehmerische Entscheidungssituation zu bearbeiten. Die Situation wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und muss sich auf die in § 11 Absatz 2 beschriebenen Inhalte beziehen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FABaumPflPrV/13#abs-2 (2) Der Prüfling hat die vorgegebene Situation zu analysieren, Handlungsoptionen zu entwickeln, dies schriftlich zu dokumentieren und in einem Fachgespräch zu erläutern.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FABaumPflPrV/13#abs-3 (3) Für die Bearbeitung der Fallstudie stehen zwei Tage zur Verfügung. Das Fachgespräch soll nicht länger als 45 Minuten dauern.

§ 12 § 14