Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
FüAkV§ 3
Stand: 25.08.2026
Über die Organisation, die Verwaltung und den Dienstbetrieb der Führungsakademie erläßt das Staatsministerium die erforderlichen Verwaltungsanordnungen.