Gesetze / Landesrecht Bayern / Förderlehrerstudienordnung
FölSO§ 32 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/F%C3%B6lSO/32#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/F%C3%B6lSO/32#abs-2 (2) Für Studierende, die die Ausbildung vor dem 1. August 2018 begonnen und ohne Unterbrechung fortgesetzt haben, gilt die Förderlehrerstudienordnung in der am 30. November 2021 geltenden Fassung.